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Neuanmeldung zur Aufnahme in unserem Gymnasium
8. Mai 2023 - 12. Mai 2023
Anmeldung
Folgende Unterlagen sind bei der Einschreibung vorzulegen:
a) das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original,
b) der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde,
c) der Masernschutznachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 20 Abs. 9 IfSG; vgl. dazu KMS vom 25. Januar 2022),
d) falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder einer Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen.
Der Masernschutznachweis ist grundsätzlich bis spätestens zum Unterrichtsbeginn im Original in der Schule vorzulegen.
