Informationen zur Aufnahme
Unsere Schule ist staatlich anerkannt. Für die Aufnahme und das Vorrücken gelten daher dieselben Bedingungen der Gymnasialschulordnung wie an einer öffentlichen Schule.
Wir verfügen über langjährige und gute Erfahrungen mit Umschulungen: aus anderen Schulformen, anderen Bundesländern und dem Ausland. Um die Voraussetzungen für eine Aufnahme zu prüfen und ggf. eine notwendige Aufnahmeprüfung vorbereiten zu können, laden wir interessierte Schüler und Schülerinnen zu Kennenlerntagen in die Schule und das Internat ein. Gerne beraten wir Sie telefonisch und persönlich in einem Gespräch.
Aufnahme aus folgenden Schulformen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aufnahmepunkten finden Sie unter „Aufnahmevoraussetzungen“/ PDF- im Downloadbereich
- Grundschule
- Gymnasium
- Schulen im Ausland
- Aus Klasse 5 oder 6 öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen
- Nach Abschluss der Klasse 10 an anderen Schulformen
- Genehmigte Schulen: z.B. Montessori, Waldorf, Phorms
Schul- und Internatskosten im Schuljahr 2024/25
Aufnahme | Monatliche Kosten |
Ganztagesschule der Klassen 5 – 13 | 980,- Euro |
Ganztagesschule ab Eintritt in Klasse 11 | 1100,- Euro |
Schul- und Internatsentgelt der Klassen 5 – 7 | 2500,- Euro |
Schul- und Internatsentgelt Klassen 8 – 13 | 2800,- Euro |
Ermäßigung für Geschwisterkinder | 30% |
Ganztagesschule für Einheimische der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern – Greiling – Sachsenkam | 20% |
Einmalige Kosten | |
Aufnahmegebühr Ganztagesschule | 250,- Euro |
Aufnahmegebühr Ganztagesschule und Internat | 500,- Euro |
Kaution bei Aufnahme in die Ganztagesschule | 3000,- Euro |
Kaution bei Aufnahme in die Ganztagesschule und das Internat | 8000,- Euro |
Kosten für Klassenfahrten, Exkursionen, Schulbücher und ein iPad | Individuell |
Schulgeldersatz zur Verrechnung mit dem Schulentgelt
Für jeden Schüler weiterführender Privatschulen, die staatl. anerkannt sind, ersetzt der Staat nach Art. 47, Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz das Schulgeld bis zu einem bestimmten Betrag je Unterrichtsmonat. Der staatliche Schulgeldersatz wird laut § 5 Absatz 2 des mit dem Max-Rill-Gymnasium geschlossenen Schul- und ggf. Internatsvertrages mit der Schulentgeltforderung verrechnet und dem Gymnasium im Rahmen der staatlichen Zuschusszahlungen unmittelbar überwiesen. Rückwirkend zum 01.01.2021 wurde der Schulgeldersatz auf 110 € monatlich durch das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 erhöht.
Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt
Unserer Schule ist es ein wichtiges Anliegen, auch Kinder von Eltern zu unterrichten, die das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können. So gewähren wir auf Antrag (Antrag auf Schulgeldermäßigung) und nach Prüfung der Einkommens– und Vermögensverhältnisse Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt.
Stipendium
Schülerinnen und Schülern, die besondere akademische Leistungen vorweisen, kann auf Antrag ein Stipendium in Form einer Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt gewährt werden.