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Aufnahme

Informationen zur Aufnahme

Unsere Schule ist staatlich anerkannt. Für die Aufnahme und das Vorrücken gelten daher dieselben Bedingungen der Gymnasialschulordnung wie an einer öffentlichen Schule.

Wir verfügen über langjährige und gute Erfahrungen mit Umschulungen: aus anderen Schulformen, anderen Bundesländern und dem Ausland. Um die Voraussetzungen für eine Aufnahme zu prüfen und ggf. eine notwendige Aufnahmeprüfung vorbereiten zu können, laden wir interessierte Schüler und Schülerinnen zu Kennenlerntagen in die Schule und das Internat ein. Gerne beraten wir Sie telefonisch und persönlich in einem Gespräch.

Aufnahme aus folgenden Schulformen

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aufnahmepunkten finden Sie unter „Aufnahmevoraussetzungen“/ PDF- im Downloadbereich

  • Grundschule
  • Gymnasium
  • Schulen im Ausland
  • Aus Klasse 5 oder 6 öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen
  • Nach Abschluss der Klasse 10 an anderen Schulformen
  • Genehmigte Schulen: z.B. Montessori, Waldorf, Phorms
Ihr Leitfaden für die Anmeldung am Max-Rill-Gymnasium
1. Erstberatung wahlweise in flexiblen Formaten: telefonisch, per E-Mail oder via Video-Call.
2. Kennenlernen von Internats- und Tagesheimatmosphäre durch Probewohnen oder Probetage.
3. Ein persönliches Beratungsgespräch mit Frau Dr. Karin Krekel, um Ihre individuellen Eindrücke und Fragen zu besprechen.
4. Ihre Anmeldung und erfolgreiche Aufnahme am Max-Rill-Gymnasium.

Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen.

Folgende Dokumente benötigen wir zur Einschreibung:

  • Übertrittszeugnis oder aktuelle Zeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich)
  • Nachweis der Erziehungsberechtigung (falls erforderlich)
  • Nachweis über Masernschutz (seit 01.03.2020 Pflicht)

Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt

Unserer Schule ist es ein wichtiges Anliegen, auch Kinder von Eltern zu unterrichten, die das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können. So gewähren wir auf Antrag (Antrag auf Schulgeldermäßigung) und nach Prüfung der Einkommens– und Vermögensverhältnisse Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt.

Stipendium

Schülerinnen und Schülern, die besondere akademische Leistungen vorweisen, kann auf Antrag ein Stipendium in Form einer Ermäßigung auf das Schul- und Internatsentgelt gewährt werden.